Rechtsprechung
OVG Sachsen, 11.07.2001 - 3 B 558/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
TierSG § 79 Abs. 1 Nr. 2, § 18, § 24 Abs. 1, § 24 Abs. 2; Zweite BSE-Schutzverordnung § 2
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer Tötungsanordnung wegen Seuchenverdachts und Ansteckungsverdachts; Verordnung zum Schutz gegen die Spongiforme Rinderenzephalopathie
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 15.12.1998 - 11 K 1616/97
- OVG Sachsen, 11.07.2001 - 3 B 558/99
Papierfundstellen
- DVBl 2002, 996 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 15.02.2001 - 3 C 9.00
Tötungsanordnung im Tierseuchenrecht; BSE; generelle Tötungsanordnung für …
Auszug aus OVG Sachsen, 11.07.2001 - 3 B 558/99
Die Zweite Verordnung zum Schutz gegen die Spongiforme Rinderenzephalopathie vom 21.3.1997 (BGBl. I S. 565) entspricht nicht der gesetzlichen Ermächtigung nach § 79 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. §§ 18, 24 Abs. 1 und 2 TierSG und ist deshalb nichtig, so dass eine auf § 2 dieser Verordnung beruhende Tötungsanordnung rechtswidrig ist (im Anschluss an: BVerwG, Urt. v. 15.2.2001, 3 C 9.00).Eine Annahme der Aufnahme des Ansteckungsstoffes im Sinne der genannten Regelung liegt nicht schon dann vor, wenn aufgrund verschiedener Gesichtspunkte nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Ansteckungsstoff aufgenommen wurde, sondern nur dann, wenn sich bei vernünftiger Betrachtungsweise eine solche Annahme geradezu aufdrängt (BVerwG, Urt. v. 15.2.2001, 3 C 9.00).
- VG Dresden, 15.12.1998 - 11 K 1616/97
Tötungsanordnungen
Auszug aus OVG Sachsen, 11.07.2001 - 3 B 558/99
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 15. Dezember 1998 - 11 K 1616/97 - wird zurückgewiesen.das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 15.12.1998 - 11 K 1616/97 - zu ändern und die Klage abzuweisen.Der Kläger beantragt,.
- LG Zweibrücken, 30.09.1997 - 3 S 80/97
Fichtenanpflanzung - Beseitigungsanspruch eines Nachbarn
Auszug aus OVG Sachsen, 11.07.2001 - 3 B 558/99
Der Senat gibt daher seine bisherige Rechtsprechung (Beschluss vom 14.2.1997 - 3 S 80/97 -), wonach der Streitwert an diesen Entschädigungssätzen orientiert werden könne, auf. - Drs-Bund, 23.04.1996 - BT-Drs 13/4436
Auszug aus OVG Sachsen, 11.07.2001 - 3 B 558/99
Nach derzeitigen - wenn auch wissenschaftlich noch nicht abschließend bestätigten - Erkenntnissen kommt als Übertragungsweg der Krankheit hauptsächlich die Verfütterung von kontaminiertem Tiermehl in Betracht, wobei es wissenschaftlich gesicherte Hinweise für eine vertikale und - abgesehen für Scrapie bei Schafen - auch für eine horizontale Übertragung nicht gibt (siehe dazu: Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Kirschner u.a., BT-DRS 13/4436, 1 [11]). - Drs-Bund, 30.12.1997 - BT-Drs 13/9560
Auszug aus OVG Sachsen, 11.07.2001 - 3 B 558/99
Dieser Import erfolgte dabei vor März 1990 und überwiegend aus Beständen, in denen BSE nicht aufgetreten ist (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dobberthin u.a., BT-DRS 13/9560, 3).